Kanzlei Weißbach

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Probleme bei der Trennung

 

1. Was passiert bei Auszug mit dem gemeinsamen Mietvertrag?

  • Mietvertrag muss entweder gemeinschaftlich gekündigt werden, Kündigung muss von beiden Ehepartner unterzeichnet sein; oder
  • ein Ehepartner wird im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung, die von Vermieter und beiden Ehepartner unterzeichnet sein muss, aus dem Mietvertrag entlassen, Mietvertrag wird mit einem Ehepartner fortgesetzt; oder
  • Mietvertrag wird im Rahmen eines Wohnungszusweisungsverfahrens vom Familiengericht einem Ehepartner zugewiesen, diese Zuweisung erfolgt auch mit Wirkung für den Vermieter;
  • erfolgt keine Regelung und läuft der gemeinsame Mietvertrag weiter, so besteht auch weiterhin die Mietzinszahlungsverpflichtung und damit ein erheblich finanzielles Risiko, wenn der Partner die Miete nicht zahlt.

2. Was tun, wenn der Ehepartner nicht aus der gemeinsamen Wohnung/Haus auszieht?

  • Wohnungszuweisung durch das Familiengericht, gegebenenfalls Inanspruchnahme von vorläufigem Rechtsschutz im Eilverfahren; oder
  • Erwirkung einer vorläufigen Wohnungsüberlassung nach dem Gewaltschutzgesetz

3. Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Gewaltschutzgesetz?

  • Erwirkung gerichtlicher Schutzanordnung, wie Kontaktverbot und
  • Erwirkung vorläufiger Wohnungsüberlassung durch das Gericht bei
  • Verletzung von Körper, Gesundheit, oder Freiheit, oder 
  • Drohung mit einer entsprechenden Verletzung, oder
  • Eindringen in die Wohnung, oder
  • unzumutbare Belästigung durch Nachstellung oder Verfolgung, z.B. Telefonterror

4. Was passiert mit einem gemeinsamen Haus?

  • einverständlicher Verkauf des Hauses, oder
  • ein Ehepartner kauft dem anderen Ehepartner seinen Hausteil ab, oder
  • Parteien behalten das Haus gemeinsam und vermieten es, oder
  • ein Ehepartner bezieht das Haus und leistet hierfür Nutzungsentschädigung
  • Kommt keine Einigung zustande: Teilungsversteigerung des Hauses

5. Wie wird der gemeinsame Hausrat geteilt?

  • nur Gegenstände, die während der Ehezeit erworben wurden, sind Hausratsgegenstände, die geteilt werden müssen;
  • vor der Ehe von einem Ehepartner angeschaffte Gegenstände bleiben in dessen Eigentum

6. Was ist mit gemeinsamen Schulden/Schulden des Ehepartners?

Gemeinsame Schulden bleiben bestehen, die Schulden des Ehepartners betreffen den anderen Ehegatten nicht, eine Inanspruchnahme durch Dritte ist nicht möglich, es sei denn, der Ehepartner hat sich mitverpflichtet, oder aber für den Schuldbetrag gebürgt

Ausnahme: Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs der Familie, Alltagsgeschäfte, wie die Anschaffung von Lebensmitteln, Kleidungsstücken, Einrichtungsgegenständen, z.B. Bestellungen im Versandhaus; auch von größeren Gegenständen, wie Fernseher, Waschmaschinen usw.

Hier wird beim Kauf automatisch ein Kaufvertrag mit beiden Ehepartnern geschlossen.

Achtung: Versandhäuser können bei nicht bezahlten Rechnungen auch auf den Ehepartner zurückgreifen, es sei denn, man beschränkt oder schließt die Berechtigung des anderen, Geschäfte mit Wirkung für einen selbst zu tätigen, aus, diese Erklärung muss in das Güterrechtsregister eingetragen werden, sonst keine Berufung hierauf möglich, außer der Dritte hat von der Beschränkung anderweitig Kenntnis.

7. Wie verhindere ich, dass mein Ehepartner nach oder kurz vor der Trennung die Konten plündert?

  • bei eigenem Konto sofort die Verfügungsbefugnis des Ehepartners widerrufen;
  • bei gemeinsamen Konten sofort gegenüber der Bank Trennung anzeigen und erklären, dass die weitere Kreditaufnahme abgelehnt wird, um für weitere Überziehungen des Kontos nicht mit zu haften;
  • eigenes Konto eröffnen und sämtliche zukünftige Einkünfte hierauf überweisen lassen

8. Wann kann, wann muss ich mit meinem Ehepartner noch eine gemeinsame Steuerklärung abgeben?

  • gemeinsame Steuererklärung ist nur noch einschließlich des Trennungsjahres möglich;
  • das Finanzamt stellt gemeinsame/getrennte Veranlagung frei;
  • aber familienrechtlicher Anspruch auf gemeinsame Veranlagung möglich, wenn einem Partner sonst ein finanzieller Nachteil entsteht, aber nur, wenn dieser sich verpflichtet, etwaige hieraus entstehenden finanziellen Nachteil zu erstatten;
  • im Folgejahr keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich

 

Stand: August 2017


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