RAe Bullin+Weißbach
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Kapitalmarktrecht.

Mit der Finanzmarktkrise ist die Verunsicherung der Verbraucher in das Bankensystem gestiegen. Mit der gigantischen Geldvernichtung gehen geenseitige Schuldzuweisungen einher. Die Verbraucherseite wirft den Vermittlern - häufig Banken - vor, nicht ausreichend über Risiken belehrt worden zu sein. Die Emittentenseite kontert damit, dass in guten Zeiten von den Anlegern eben nur Zinsversprechungen oder Steuersparmöglichkeiten gesehen werden und die Warnhinweise geflissentlich überlesen werden.

Wie so häufig bei unterschiedlichen Sichtweisen hat jede Sichtweise ihre Berechtigung, was aber nicht immer nur vom jeweiligen Stand abhängt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bullin + Weißbach vertritt sowohl die Emittentenseite als auch die Anlegerseite. Wir verfügen über mehr als 10 Jahre Erfahrung bei der Interessensvertretung von Anlegern, Vermittlern der unterschiedlichsten Ebenen sowie von Emittenten von Wertpapieren bzw. Finanzprodukten. Wir sind weder reine Firmen- noch reine Verbraucherschützeranwälte. Indem wir die unterschiedlichen Sichtweisen kennengelernt haben können wir Sie fundiert darin beraten, ob Ihr Gegenüber die rechtlichen Spielregeln eingehalten hat. Im Gegensatz zu manchen Verbraucheranwälten steht bei uns nicht das Massengeschäft oder unser monetäres Interesse im Vordergrund der Beratung, wir sehen unsere Stärke vielmehr in einer abgewogenen Beratung des Einzelfalls, die insbesondere auch eine Risikoabwägung weiterer Schritte einschliesst. Im Juni 2010 wurde Herrn Rechtsanwalt Bullin  aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Fachkenntnisse und Erfahrung der Titel "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" verliehen.

Im Folgenden wollen wir zu einigen Problemkreisen und Haftungsfragen Stellung nehmen und die folgenden Seiten sukzessive auch um Einzelfallinformationen ergänzen.

Probleme bei Geld- und Wertpapiervermittlung.

Schadensersatzmöglichkeiten bei Film- und Medienfonds.

 

RAe Bullin + Weißbach  | info@anwalt-dresden.de