RAe Bullin+Weißbach
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Gesellschaftsrecht.

Einen Beratungsschwerpunkt in unserer Kanzlei stellt das Gesellschaftsrecht dar. Wir beraten Sie bei der richtigen Rechtsformwahl, erstellen einen maßgeschneiterten Gesellschaftsvertrag und begleiten die Gesellschaft bei allen rechtlichen Problemstellungen, vom Abhalten von Gesellschafterversammlungen bis hin zu schwierigen Detailfragen wie etwa die Einziehung von Geschäftsanteilen oder der Ausschluss und die Abfindung von Gesellschaftern. Aufgrund langjähriger Erfahrung mit allen Rechtsformen einschließlich der Aktiengesellschaft können wir Sie sowohl bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) umfassend beraten.

Wir stellen Ihnen auf den Folgeseiten Neuerungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) für Geschäftsführer und Gesellschafter und stellen sodann die neu geregelte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vor, die Neuregelungen gelten ab dem 01.11.2008.

Neben zahlreichen Erleichterungen insbesondere auch bei der Gründung einer GmbH gibt es aber auch neue Pflichten und Haftungsfallen über die wir Sie nachfolgend überblickartig informieren wollen.

Auf den Folgeseiten wollen wir Ihnen zudem aktuelle Probleme und Neuerungen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts vorstellen und sie so auch für weiteren individuellen Beratungsbedarf sensibilisieren.

  • Neuerungen für Gesellschafter und Geschäftsführer durch das MoMiG.
  • Die  Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

 

Beachten Sie bitte, dass auf den folgenden Seiten lediglich allgemeine Problemstellungen erörtert werden. Unter bestimmten Konstellationen kann sich hier in jedem Fall weiterer Beratungs- aber auch Handlungsbedarf ergeben. Konsultieren Sie und deshalb im Zweifelsfall, wir beraten Sie individuell.

RAe Bullin + Weißbach  | info@anwalt-dresden.de