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Geldanlagen.

Mit den von Banken, Vertrieben und sonstigen Firmen angebotenen Geldanlagen sind private Anleger im Regelfall überfordert.

Die Finanzmarktkrise bringt althergebrachte Unterscheidungskriterien durcheinander: Der freie Kapitalmarkt offeriert nicht selten attraktive Geldanlagen mit ausgewogenem Sicherheits- und Ertragsverhältnis, während Bankpapiere, wie etwa die auch hierzulande vermittelten "Lehmann-Brothers" Zertifikate, die noch kurz vorher als "sichere Geldanlage" gepriesen wurden, von einem Tag auf den anderen wertlos sind.

Als Verbraucher sind Sie aber nicht schutzlos:

Werden Ihnen Wertpapiere oder Vermögensanlagen verkauft, so obliegen dem Vermittler erhebliche Aufklärungspflichten und Risikohinweise. Ein Verweis auf ein Ihnen überlassenes Verkaufsprospekt ist im Regelfall nicht ausreichend. Gesetzgeber und Rechtsprechung fordert hier von der Emittentenseite, aber auch von der Vermittlerseite eine Vielzahl von Pflichten.

Verfügen Sie über eine Geldanlage, die wertlos ist ?

Neben der oftmals in der Praxis wertlosen Emittentenhaftung gibt es die Möglichkeit Schadensersatzforderungen gegen den Vermittler der Geldanlage geltend zu machen und zwar dann, wenn Risikohinweise und sonstige Belehrungen nicht erteilt wurden. Wegen der umfangreichen gesetzlichen Regelungen und der stark einzelfallbezogenen Rechtsprechung ist hier im Regelfall eine detaillierte Prüfung der konkreten Fallkonstellation vorzunehmen.

 

Unser Angebot:

Damit Ihnen neben Ihrem möglicherweise verlorenen Geld nicht noch weitere unabsehbare Kosten entstehen, bieten wir Ihnen eine erste Prüfung der Frage, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler zustehen, zu einem Pauschalpreis von 150 € zzgl Mwst, insgesamt also für 178,50 € an. Füllen Sie den

Fragebogen für Anspruchsteller Vermittlerhaftung (Acrobat Reader)

möglichst genau aus und senden Sie uns den Fragebogen ausgefüllt mit den darin genannten Dokumenten zurück. Die Kenntnis des Zeichnungsscheins sowie eines Verkaufsprospekts sind für die Prüfung hierbei entscheidend, je umfangreicher Ihre Angaben sind, umso genauer ist unsere Auskunft. Zeitnah nach Eingang der Unterlagen überlassen wir Ihnen eine schriftliche Stellungnahme zu den Aussichten eines Vermittlerregresses. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Pauschale selbstverständlich auf die dann entstehenden Gebühren entsprechend des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) angerechnet.

 

RAe Bullin + Weißbach  | info@anwalt-dresden.de